Die Rechtslage bei Abmahnungen 
12.04.2011 13:15:51Der Artikel wurde 191 mal gelesen.
Wenn man erzählt, dass man eine Negele Zimmel Kremer Greuter Abmahnung erhalten hat, dann werden sich die meisten fragen, was das sein soll. Spezielle Anwälte werden sofort wissen, was damit gemeint ist, denn es handelt sich um eine Abmahnung einer Kanzlei, die damit ihr Tagesgeschäft bestreitet. Unter die gleiche Kategorie fällt eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch, die viel Geld mit Abmahnungen im Multimedia Bereich verdienen. In den letzten Jahren sind diese in Verruf gekommen, weil viele der Abmahnungen gar nicht gerechtfertigt sind. Deshalb sollte man sich bei Erhalt auch gleich bei einem Juristen Rat suchen und mit diesem die weiteren Schritte besprechen.
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, dann sind bei dieser nicht nur eine Mahnzahlung dabei, sondern auch umfassende Unterlassungserklärungen. Diese sollte man auf keinen Fall bereitwillig unterschreiben, denn damit gibt man sozusagen ein absolutes Schuldgeständnis ab und verpflichtet sich damit selbst, die volle gemahnte Summe der Kanzlei zu zahlen. Und diese Summen sind meistens in übertriebener Höhe angesetzt, die in gar keiner Relation mehr zu dem begangenen Vergehen stehen. Ein Anwalt kann die Sachlage genau abschätzen und wird dem Klienten so beraten, dass für ihn der geringste mögliche Schaden entsteht.
Kaum ein Anwalt weiß nicht um die Geschäftemacherei dieser Kanzleien. Sie ahnden jedweden Verstoß, wenn es um die unerlaubte Verwertung geschützter Werke geht und fordern dafür Strafzahlungen in astronomischen Höhen. Man darf diesen schamlosen Forderungen nicht einfach nachgeben und sollte nicht unnötiges Geld in ihren Rachen werden. Mit einem beratenden Anwalt an seiner Seite ist man auf jeden Fall besser dran und kann so die eigene Rechtslage durchblicken.
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